Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern besteht aus sieben Mitgliedern. Er fällt die strategischen Entscheide, überprüft die getroffenen Anordnungen und überwacht ihren Vollzug sowie die Einhaltung und Erfüllung des Leistungsauftrags.
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Ihm gehört (als einfaches Mitglied) von Amtes wegen jenes Mitglied des Gemeinderats an, das die für Energie Wasser Bern zuständige Direktion leitet. Ein Sitz im Verwaltungsrat steht den Arbeitnehmenden zu. Mindestens zwei Mitglieder des Verwaltungsrats müssen in der Stadt Bern wohnen.
Nachfolgende Aufstellung gibt Aufschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats von Energie Wasser Bern am 31. Dezember 2021. Es werden die einzelnen Mitglieder, deren Nationalität und deren Geburtsjahr sowie ihre Ausbildung, ihre Funktion und das Jahr der erstmaligen Wahl in den Verwaltungsrat aufgeführt. Weitere Mandate und Interessenbindungen in bedeutenden Unternehmen, Organisationen und Stiftungen sowie dauernde Leitungs- und Beraterfunktionen für wichtige Interessengruppen wie auch amtliche Funktionen und politische Mandate werden nach dem Prinzip der Selbstdeklaration ausgewiesen.
Mitglieder des Verwaltungsrats
Franz Stampfli
1954, CH/I Ittigen
Lic. rer. pol., Universität Bern,
Präsident des Verwaltungsrats seit 1. März 2011
Verwaltungsrats- und andere Mandate: tm concept AG, Aarau, Mitglied des Verwaltungsrats; Verband openaxs, Freiburg, Präsident; r&b engineering, Brugg, Mitglied des Verwaltungsrats
Michel Kunz
1959, CH Schüpfen
Dipl. El.-Ing. ETH, Mitglied der Geschäftsleitung SBB-Infrastruktur,
Mitglied des Verwaltungsrats seit 1. Oktober 2014 und Vizepräsident des Verwaltungsrats seit 1. Juli 2018
Verwaltungsrats- und andere Mandate: wls AG, Schüpfen, Präsident des Verwaltungsrats
Adrian Altenburger
1963, CH Weinfelden
Prof. dipl. HLK-Ing. HTL / MAS Arch. ETH, Instituts- und Studiengangsleiter Gebäudetechnik und Energie an der Hochschule Luzern – Technik & Architektur, Horw, Mitglied des Verwaltungsrats seit 20. September 2018
Verwaltungsrats- und andere Mandate: Belimo Holding AG, Hinwil, Mitglied des Verwaltungsrats; Jobst Willers Engineering AG, Rheinfelden, Mitglied des Verwaltungsrats; BS2 AG, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrats; Pasquale Baurealisation AG, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrats; Artha AG, Schlieren, Mitglied des Verwaltungsrats; A2CE Consulting: Engineering, St. Niklausen, Inhaber Einzelfirma; Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Zürich, Vizepräsident und Mitglied des Vorstands; Schweizerische Normenvereinigung (SNV), Winterthur, Präsident und Mitglied des Vorstands; Branch Do Tank, Schlieren, Mitglied des Vorstands; Archijeunes, Basel, Mitglied des Vorstands
Susanne Blank
1972, CH Bern
Lic. rer. pol., Abteilungsleiterin beim Bundesamt für Umwelt BAFU,
Mitglied des Verwaltungsrats seit 1. Januar 2013
Verwaltungsrats- und andere Mandate: Ausserparlamentarische Fachkommission der VOC-Lenkungsabgabe, Präsidentin; Beschaffungskonferenz des Bundes BKB, Mitglied; Leitungsgruppe NFP 73 «nachhaltige Wirtschaft», Mitglied
Reto Nause
1971, CH Bern
Lic. phil. I, Historiker und Politologe, Gemeinderat Stadt Bern,
Mitglied des Verwaltungsrats seit 12. März 2009
Verwaltungsrats- und andere Mandate: Kraftwerke Oberhasli AG, Innertkirchen, Mitglied des Verwaltungsrats; Bernische Ortspolizeivereinigung (BOV), Bern, Mitglied des Vorstands; Einbürgerungskommission, Bern, Präsident; Energiekommission, Bern, Vorsitz; Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD), Bern, Mitglied des Vorstands; Rudolf Seelhofer-Stiftung, Worb, Mitglied des Stiftungsrats; Bern Welcome AG, Bern, Mitglied des Verwaltungsrats; Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden (KGSKG), Bern, Mitglied; Energiepolitische Kommission Städteverband, Bern, Präsident; Konferenz Kantonaler Energiedirektorinnen und -direktoren, Bern, Mitglied des Vorstands; Tierparkkommission, Bern, Präsident; Verein Casa Segura, Bern, Präsident; CVP Stadt Bern, Bern, Mitglied des Vorstands; CVP Kanton Bern, Mitglied des Vorstands; Immobiliengesellschaft Altes Tramdepot AG, Bern, Mitglied des Verwaltungsrats; Stadtbildkommission, Bern, Mitglied der Kommission
Barbara Rigassi
1960, CH Muri bei Bern
Dr. oec. HSG, Managing Partner, BHP – Brugger und Partner AG,
Mitglied des Verwaltungsrats seit 17. Oktober 2013
Verwaltungsrats- und andere Mandate: Schweizerische Mobiliar Genossenschaft und Schweizerische Mobiliar Holding, Bern, Mitglied des Verwaltungsrats; Spitalrat Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Zürich, Vizepräsidentin
Flavia Wasserfallen
1979, CH Bern
Lic. rer. soc., Politologie und Volkswirtschaft, Nationalrätin,
Mitglied des Verwaltungsrats seit 31. August 2017
Verwaltungsrats- und andere Mandate: Verein Bioabi, Bern, Präsidentin; Schweizerischer Fachverband Mütter- und Väterberatung, Bern, Präsidentin; Pro Velo Bern, Bern, Mitglied des Vorstands; Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), Mitglied; Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, Zürich, Präsidentin des Vorstands
Corporate Governance
Wahl und Amtszeit
Nach der Teilrevision des ewb-Reglements (siehe Politische Steuerung und Aufsicht) werden die Mitglieder des Verwaltungsrats neu durch den Gemeinderat (bisher Stadtrat) gewählt (Art. 15 ewb-Reglement). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der Gemeinderat bestimmt auch die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Ein gewähltes Mitglied darf dem Verwaltungsrat während höchstens 12 Jahren und längstens bis zum vollendeten 70. Altersjahr angehören (Art. 15a und 15b ewb-Reglement). Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für das Mitglied des Gemeinderats.
Die gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats müssen mit unternehmerischem Denken vertraut sein. Der Gemeinderat erlässt nach Anhörung der zuständigen stadträtlichen Kommission ein Anforderungsprofil (Art. 15 Abs. 1 ewb-Reglement).
Interne Organisation
Gemäss Artikel 17 Absatz 1 ewb-Reglement verfügt der Verwaltungsrat im Rahmen des Leistungsauftrags über sämtliche Befugnisse, die nicht durch das ewb-Reglement oder durch ihn selbst an andere Stellen übertragen worden sind. Er fällt die strategischen Entscheide, überprüft die getroffenen Anordnungen und überwacht ihren Vollzug sowie die Einhaltung und Erfüllung des Leistungsauftrags und sorgt für ein zweckmässiges Controlling (Art. 17 Abs. 2 ewb-Reglement).
Der Verwaltungsrat kann zur Vorbereitung seiner Geschäfte Ausschüsse einsetzen. Die Zusammensetzung und das Pflichtenheft dieser Ausschüsse richten sich nach Anhang 1 der OrgV ewb.
Per 31. Dezember 2021 besteht ein ständiger Ausschuss zur Vorbereitung von finanziell bedeutsamen oder politisch relevanten Geschäften.
Im Berichtsjahr hielt der Verwaltungsrat sechs ordentliche sowie eine ausserordentliche Sitzung ab. Zusätzlich führte der Verwaltungsrat eine zweitägige Klausur und zwei ganztägige Strategieworkshops durch. Der Verwaltungsratsausschuss tagte an sechs ordentlichen Sitzungen.
Gemäss den Bestimmungen der OrgV ewb beruft die Verwaltungsratspräsidentin oder der Verwaltungsratspräsident die Mitglieder des Verwaltungsrats nach Bedarf, mindestens aber viermal pro Jahr, zu den Sitzungen ein. Sie oder er erstellt auch die Traktandenliste. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats oder die oder der CEO können die Aufnahme eines Traktandums beantragen. Gestützt auf Artikel 16 ewb-Reglement können überdies die externe Revisionsstelle, der Gemeinderat der Stadt Bern oder zwei Mitglieder des Verwaltungsrats schriftlich und unter Angabe der Gründe die unverzügliche Einberufung einer Sitzung verlangen. Die oder der CEO nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme und Antragsrecht teil.
Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat wählt die Mitglieder der Geschäftsleitung und bestimmt deren Vorsitzende oder Vorsitzenden (Art. 20 ewb-Reglement in Verbindung mit der OrgV ewb). Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens drei Mitgliedern und leitet das Unternehmen nach den Bestimmungen des ewb-Reglements und den Vorgaben des Verwaltungsrats in allen technischen, betrieblichen und administrativen Belangen (Art. 21 ewb-Reglement). Sie ist verantwortlich für die Geschäftsführung im Rahmen der ihr durch das ewb-Reglement und durch den Verwaltungsrat gemäss OrgV ewb zugewiesenen Zuständigkeiten. Sie kann ihre Kompetenzen an einzelne Mitglieder oder an Mitarbeitende delegieren (Art. 22 ewb-Reglement). Die Geschäftsleitung setzt die durch den Verwaltungsrat gesetzten Ziele um.
Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat überprüft seine Anordnungen und überwacht ihren Vollzug sowie die Einhaltung und Erfüllung des Leistungsauftrags. Zudem kontrolliert er, ob die Geschäftsleitung ihre Aufgaben rechtmässig und in Übereinstimmung mit der OrgV ewb erfüllt. Er sorgt mittels entsprechender Vorgaben für ein zweckmässiges internes Kontrollsystem, für den verantwortungsvollen Umgang mit Risiken und für das Controlling. Zudem überwacht er die Umsetzung der Compliance-Massnahmen, welche die Einhaltung von Gesetzen, internen Regelungen und ethischen Grundsätzen zum Ziel haben. Ein besonderes Gewicht kommt in diesem Zusammenhang dem Verhaltenskodex von Energie Wasser Bern zu, der die Verhaltensregeln für den Umgang der Mitarbeitenden untereinander sowie mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie den Aufsichtsbehörden festlegt. Die Compliance-Fachstelle führt in der Regel zweimal jährlich Einführungsveranstaltungen für neu eingetretene Mitarbeitende durch. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden in Bezug auf die Compliance-Belange sensibilisiert sind und diese in ihrer täglichen Arbeit beachten.
Der Verwaltungsrat verfügt unter anderem über folgende Instrumente zur Überwachung der Geschäftsführung:
Quartalsreporting
Budget- und Mittelfristplanung (für OPEX und CAPEX, also für Betriebskosten und Investitionen)
Jahresrechnung
Interne Revision, Revisionsplan
Bericht über das Chancen- und das Riskmanagement
Zudem informiert die oder der CEO die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten mindestens einmal pro Monat über den allgemeinen Geschäftsgang, über die finanzielle Entwicklung sowie über besondere Geschäfte und Entscheide, welche die Geschäftsleitung oder sie bzw. er getroffen hat. Ebenfalls benachrichtigt die oder der CEO die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten umgehend über Vorkommnisse von erheblicher Bedeutung für Energie Wasser Bern oder die Stadt Bern, von öffentlichem Interesse oder von grosser Tragweite für einzelne Personen. Ferner informiert die oder der CEO den Verwaltungsrat an dessen Sitzungen über den Geschäftsgang.
Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen
Die Abgeltung der Mitglieder des Verwaltungsrats einschliesslich allfälliger Spesenentschädigungen wird vom Gemeinderat der Stadt Bern geregelt (Art. 25 Abs. 2 ewb-Reglement). Die folgenden Angaben richten sich nach den Vorgaben von Artikel 19 Absatz 2 ewb-Reglement. In den genannten Beträgen nicht enthalten sind die Spesenentschädigungen. Insgesamt entrichtete Energie Wasser Bern an die Mitglieder des Verwaltungsrats Vergütungen im Gesamtbetrag von 184’500 Franken:
Franz Stampfli, Präsident 12
CHF 60’200
Michel Kunz, Vizepräsident 12
CHF 44’300
Adrian Altenburger, Mitglied 2
CHF 16’925
Susanne Blank, Mitglied
CHF 14’700
Reto Nause, Vertreter des Gemeinderats 12 *
CHF 19’325
Barbara Rigassi, Mitglied 2
CHF 15’275
Flavia Wasserfallen, Mitglied, Vertretung der Arbeitnehmenden 2
CHF 13’775
1 Mitglied des Verwaltungsratsausschusses.
2 Mitglied einer VR-ad-hoc-Begleitgruppe oder eines Rekrutierungsausschusses.
* Auszahlung an Stadtkasse gemäss Artikel 91 Absatz 3 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998.
Der Gesamtbetrag der durch Energie Wasser Bern an die Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichteten Vergütungen betrug im Berichtsjahr 1’183’572 Franken (Vorjahr: 1’166’953 Franken). Nicht miteinbezogen sind Spesenentschädigungen, Sozialzulagen sowie allfällige durch Drittgesellschaften an Mitglieder der Geschäftsleitung bis zum vom Verwaltungsrat festgelegten Höchstbetrag ausgerichtete Honorare. Die höchste für ein Geschäftsleitungsmitglied ausgerichtete Vergütung ergab, hochgerechnet für das Jahr 2021, 286’000 Franken (Vorjahr: 273’486 Franken). Aufgrund des Austritts des CEO Daniel Schafer wurde die effektive Vergütung im Berichtszeitraum nur für die Monate Januar bis August (effektiv 206’333 Franken) ausgerichtet. Im Berichtsjahr wurden keine direkten oder indirekten Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausbezahlt, die in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen oder nicht marktüblich sind. Darlehen und Kredite wurden keine gewährt. Ein Beirat wurde nicht eingesetzt.
2013 wurde der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern als schweizweit erstes Gremium eines Energieversorgungsunternehmens mit dem Best Board Practice® Label der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) ausgezeichnet. Mit dieser geschützten Garantiemarke hat der Verwaltungsrat erfolgreich dargelegt, dass das Gremium seine Aufgaben unabhängig, professionell und ganzheitlich wahrnimmt. Die Auszeichnung unterstreicht zudem die effiziente und effektive Struktur der Führung und der Steuerung von Energie Wasser Bern. Im Berichtsjahr fand kein Aufrechterhaltungs-Assessment statt. Dieses ist im Februar 2022 geplant. Gefolgt von der Rezertifizierung im November 2022.